Rechtliche Betreuung
Eine rechtliche Betreuung hat zum Inhalt, wenn ein volljähriger Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann und eine Vorsorgevollmacht oder andere Maßnahmen dies nicht vorliegen, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich sein. Eine vorsorgliche Anregung beim Betreuungsgericht ist jedoch nicht möglich denn nur ein tatsächlich vorliegender Hilfebedarf rechtfertigt den Einsatz eines rechtlichen Betreuers.
Zu den Angelegenheiten können die folgenden Aufgabenkreise zählen:
- Regelung Postverkehr
- Vertretung gegenüber Behörden
- Entscheidungen, die mit dem Vermögen des Betreuten in Zusammenhang stehen
- Verhinderung einer (weiteren) Verschuldung
- Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge
- Entscheidungen im Zusammenhang mit der Wohnung des Betroffenen
- Geltendmachung von Rechten des Betreuten
Höchstpersönliche Angelegenheiten, wie etwa die Eheschließung, die Errichtung eines Testaments oder die Ausübung des Wahlrechts können nicht zu den Aufgaben zählen.
Kontakt
Betreuungsbüro Janine Eckel
Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH)
Gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin / Verfahrenspflegerin in Kindschaftssachen
Rosengasse 3 / 99867 Gotha
Telefon: 03621 50 75 257 | Telefax: 03621 31 99 546
Bürozeiten: nach Vereinbarung
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