Verfahrenspflegschaften
Ein Verfahrenspfleger vertritt die Interessen des Betroffenen, sofern dieser den Sachverhalt, den es durch das Vormundschaftsgericht zu bescheiden gibt, nicht versteht oder sich nicht dazu äußern kann. Der Verfahrenspfleger wird durch das Betreuungsgericht bestimmt. Der Aufgabenkreis wird individuell nach Sachlage festgelegt.
Kontakt
Betreuungsbüro Janine Eckel
Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH)
Gerichtlich bestellte Berufsbetreuerin / Verfahrenspflegerin in Kindschaftssachen
Rosengasse 3 / 99867 Gotha
Rathenaustraße 48 / 99085 Erfurt
Telefon: 03621 50 75 257 | Telefax: 03621 31 99 546
Bürozeiten: nach Vereinbarung
info@rechtliche-betreuung-eckel.de